Badenstedt ist der 11. Stadtbezirk in Hannover und hat ca. 11.400 Einwohner… Wie überall werden auch hier die Menschen immer älter und freuen sich, wenn ein ambulanter Pflegedienst da ist wenn es mit der selbständigen Versorgung zu Hause nicht mehr so klappt. Meistens wird zuerst die Grundpflege erforderlich. Darunter ist die Körperpflege incl. Waschen, An- und Ausziehen, die mundgerechte Zubereitung des Essens und die Mobilitätshilfe (Aufstehen, Hinsetzen etc) zu verstehen. Somit steht die Grundpflege für Hilfestellungen im Alltag um das Leben in den eigenen vier Wänden weiterhin so angenehm sie möglich zu gestalten.
Wozu dienen Pflegekontrollbesuche
Ein Pflegeeinsatz nach § 37 ABS. 3 SGB XI wird erforderlich, wenn nur Pflegegeld bezogen wird um Missbrauch und mangelnde Pflege zu vermeiden. Diese Kontrollbesuche bei den zu pflegenden Personen zu Hause werden zweimal im Jahr durchgeführt. Bei Pflegestufe III sogar viermal. Sie dienen der Qualitätssicherung aber auch der Feststellung, ob die Pflegestufe beibehalten werden kann oder runter- bzw. raufgestuft werden muss. Auch die Pflegedienste werden durch den MDK kontrolliert. Die Besuche werden von den Pflegekassen bezahlt.
Inhalte der Behandlungskrankenpflege
Diese erfolgen auf ärztliche Anordnung und werden von Pflegekräften der Gesundheits- und Krankenpflege aber auch der Kinderkrankenpflege sowie der Altenpflege erbracht. Diese Pflegeform umfasst die Bereiche der Wundversorgung incl. Verbandwechsel und Medikamentengabe, sowie die Blutdruck- und Blutzuckermessung. Nicht dazu gehört die grundlegende Versorgung wie zum Beispiel die Körperpflege. Auch hauswirtschaftliche Leistungen und die Zubereitung des Essens sind nicht enthalten. Der Pflegedienst Badenstedt ist auch auf diese Pflegeleistung spezialisiert. Die ambulante Pflege Badenstedt kann im Akutfall für einen bestimmten Zeitpunkt ausgeführt werden aber auch dauerhaft, wenn eine entsprechende Indikation durch den behandelnden Arzt incl. einer Genehmigung durch die Pflegekasse vorliegt. Diese tritt dann auch als Kostenträger auf. Ist dies nicht der Fall muss die Bezahlung privat erfolgen. Auch um pflegende Angehörige bei Ihrer Teil- oder Vollpflege eines Angehörigen zu entlasten kann dieser Dienst in Anspruch genommen werden. Ebenso, wenn diese Ihren Anspruch auf Urlaub in Anspruch nehmen oder aus beruflichen Gründen für einen gewissen Zeitraum nachgewiesener Maßen abwesend sind. Wichtig ist auch zu wissen, dass die Behandlungskrankenpflege stationär oder ambulant durchgeführt werden kann.